Mittwoch, 15. Dezember 2010

Vorsicht....Schikane für Ladengeschäfte...Omg-Monkees-Lava Red-Herbals!

Verbotene...Legale...
Räuchermischungen ?


WAS soll das denn?

Klar...solange Räuchermischungen wie
Weihrauch-Mischungen, Kräutermischungen, Monkees, Omg, Star of Fire, Lava Red, Jamaican Gold, Bonzai...und andere Herbals...
keine offiziell verbotenen Stoffe enthalten, ist nahezu jede Räucher- und Kräutermischung legal...die entsprechend ihrer Bestimmung genutzt wird.


Woher weiss man jedoch, ob die bevorzugte Räuchermischung nicht irgendwelche geheimen Zusätze enthält, welche das Räuchern...urplötzlich zur verbotenen Straftat mutieren lässt?

Wer macht sich schon die Mühe...all die unzähligen Räuchermischungen...die es unbestritten gibt, auf ihre Legalität zu prüfen....oder diese...gar zu hinterfragen?

Gerade als esoterisch Angehauchter nutzt man gerne unterschiedlichste Räuchermischungen, weshalb es gerade in dieser Orientierungsgruppe üblich ist für alle möglichen Zwecke irgendeine Kräutermischung zu nutzen.

Durch das Räuchern von Kräutern werden im Haus Aromen freigesetzt, die uns helfen sollen uns wohl zu fühlen, Stimmungen zu unterstützen...oder...abzuwehren.

Das Räuchern wurde bereits von Indianern in den Schwitzhütten oder am Lagerfeuer praktiziert.
Auch bei religiösen Feierlichkeiten gehört das Räuchern allgegenwärtig dazu
...und DAS...
nicht NUR in fernen Ländern...oder bei mystischen Ritualen.

Schon über das Christentum lehrte man uns, dass man...zur Jahreswende die eigenen vier Wände von bösen Geistern befreien sollte...eben...durch Ausräuchern.

So heißt es, dass man durch das Räuchern die Schwingwungsfrequenz beeinflussen oder das Bewusstsein erweitern kann. Zu jedem möglichen Zweck gibt es die unterschiedlichsten Pflanzen und Räucherwerke.

Doch urplötzlich muss man sich als bekennender Räucherfreund mit der Frage auseinandersetzen....ob denn gewisse Räucherungen überhaupt legal sind!?!

Gerade dann, wenn man als Gewerbetreibender, geprägt über die eigene Räucherliebe, auch Kräutermischungen und Räucherwerk im Sortiment seines Geschäftes vertreibt.

Dass diese mit einem Male damit konfrontiert werden, sich wie Drogenhändler behandelt zu wissen, weil sie gewisse
...ev. in der ZUKUNFT VERBOTENE Räuchermischungen...
anbieten, spottet jedem Rechtsempfinden.

Dass ein Verbot gewisser Räucherprodukte, aufgrund der missbräuchlichen Verwendung Einzelner nach reißerischer und Schlagzeilen füllender Berichterstattung in den Medien empfohlen wurde
...und demnächst...
zum Schutze aller Bürger...einige Inhaltsstoffe der fragwürdigen Produkte...unter das BtmG gestellt werden sollen...mag ja auch völlig o.k. sein
...für die betreffenden Händler aaber...bleibt unverständlich...

dass schon vorab, einseitig und willkürlich ausselektiert wird...WER bis dahin... noch Produkte aus diesem Segment anbieten DARF...und...wer NICHT....

Entsprechend wird Händlern mit Ladengeschäften
...derzeit übereilt...
über fadenscheiniger Begründung...willkürlichen Unterstellungungen...und mit Verweisung auf das Arzneimittelgesetz, der Verkauf von diesen Räucherprodukten untersagt
...obwohl...

Onlineshops den Handel unbehelligt ausüben dürfen.

Die undurchsichtige Gesetzeslage, welche selbst nach intensiven Recherchen nicht durchschaubar wird, müssen offensichtlich die Händler ausbaden.

Hier verlagern unsere Gesetzeshüter...die Verantwortung der Regierenden für bestehende Gesetzeslücken
...einseitig...
auf Gewerbetreibende mit Ladengeschäft.

Interessant wäre es zu wissen, welche Händler von diesem Irrwitz betroffen sind
..und...
aus welcher Begründung heraus...ihnen speziell...der Verkauf von Kräutermischungen untersagt wurde.
...denn eigentlich....ist die Vorgehensweise derzeit ...

kaum nachvollziehbar für das Rechtsempfinden eines gesetzestreuen Bürgers...
weil entsprechender Analysen der Hersteller-die über deutsche(!) Labore erstellt wurden, glaubhaft suggeriert wird, dass die Räucher-Produkte KEINE verbotenen Inhaltsstoffe enthalten.

Weiterhin müsste eindeutig recherchierbar sein
Welche Produkte verboten sind...oder...NICHT.

Betroffene Händler empfinden sich gewiss nicht zu Unrecht...als Opfer von Beamtenwillkür und Amtsmissbrauch.

Angesichts der tragenden Auswirkungen für Betroffene...sollten sich solche Händler gemeinsam überlegen, wie man gegen diese Willkürlichkeit ankämpfen kann
...und ev. eine Sammelklage-oder Beschwerde anstreben.


...denn...
entsprechend der rechtlichen Situation...sollte man sich auf die Einhaltung der bestehenden Rechtslage verlassen können.

die übliche Vorgehensweise ist im nachfolgendem Artikel recht gut nachzulesen...

Räuchermischungen & legal highs – Verbote im Januar 2011


Natürlich ist nicht auszuschließen, dass einige Händler die "ab 18" ausgewiesenen Produkte, an Jugendliche und Minderjährige abverkauft haben, und sich auf Grund dessen zu verantworten haben
...oder...
gar Produkte mit verbotenen Stoffen im Sortiment hielten.

Hier gilt es sicherlich zu unterscheiden!

Aber bei jenen, denen ein Weiterverkauf der Räuchermischungen untersagt wurde
weil die Händler solcher Räucherprodukte... davon auszugehen hatten, dass das Räucherwerk
...NUR...mit Missbrauch Absicht gekauft wurde....
ist als Begründung schon sehr haarsträubend und beweist lediglich eine vorsätzliche Unterstellung über Mutmaßungen...

Selbst wenn sich unsere Beamten auf ihre Kenntnisse in dieser Sache berufen, weil sie einige Nischen Foren als Informationsquelle nutzen
...und...
deren fragwürdigen...oftmals bezahlten... Diskussionen
...als die beweisführende Motivation für einen Kauf von Räuchermischungen werten...
so kommt man als bekennender Räucherfan...wohl kaum auf den Gedanken
...dass jemand...oder gar JEDER...
...Räuchermischungen anders verwendet...als wofür ihre Bestimmung ist.

Alleine die große Nachfrage nach einigen Produkten...kann unmöglich eine generelle Unterstellung rechtfertigen, weil vielmehr die reißerische Propaganda der Medien...das Interesse an gewissen Räuchemischungen stärkt.

Dass diese dann zwangsläufig und generell zweckentfremdet genutzt werden...bleibt...reine Vermutung unserer Staatsgewalt.

Es erscheint nahezu abstrakt...jedem Verbraucher zu unterstellen...dass er seine Räuchermischung...missbräuchlich verwenden wird!
...womit...
eine dahingehend gestützte Argumentation... als Rechtfertigung für ein Verkaufsverbot bislang wenig haltbar scheint.

Überdies stellt sich die Frage, WIE die "empfohlenen" Stoffe laut Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel, bis zum Zeitpunkt des Verbotes rechtlich zu werten sind???

Gerade Ladengeschäfte, die Kräutermischungen wie OMG...Monkees...Star of Fire...und andere Herbals im Sortiment vertreiben, wird derzeit der Weiterverkauf untersagt, weil
ANGEBLICH,
schon ab Zeitpunkt der Empfehlung,
gewisse Produkte mit den aufgeführten Stoffen, nun bis Aufnahme ins Btmg unter das Arzneimittelgesetz fallen sollen!?!
Irgendwo nachzulesen ist dieser Umstand aber mitnichten.

WELCHE speziellen Räucherprodukte genau betroffen sind....bleibt das Geheimnis der Ermittlungsbeamten, welches kollektiv gehütet wird...und wegen strengster Geheimhaltung für keinen Bürger recherchierbar ist.

So werden dann allgemein... ALLE...Räuchermischungen...als Grundlage hergenommen...und der "ANGEKLAGTE" kann jetzt rätseln...welches Vergehen ihm eigentlich vorgeworfen wird...und welche Räuchermischung nicht auf den Index steht.

SCHULDIG....weil er ein Produkt verkauft....dass offiziell nirgendwo verboten ist???

Dies verursacht tatsächlich eine große Rechts-Unsicherheit, weil dieser Umstand, allem Anschein nach...
NUR
Ladengeschäfte
betrifft,
da sämtliche Anbieter über Onlineshops ungehindert weiterverkaufen.

Diese Rechtsunsicherheit führt neben einer fragwürdigen Rechtsgrundlage...auch zur gravierenden Irritation für Gewerbetreibende mit Ladengeschäft.

Es wäre wichtig zu recherchieren, ob solch eine Handhabung rechtmäßig....oder amtsmißbräuchlich ist.

Auch dürfte hier teilweise eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Beamtenwillkür einzelner Verantwortlichen angebracht sein, weil betroffenen Händlern, die Beschlagnahmung von Ware...und die Untersagung des Weiterverkaufes...lediglich... aus fadenscheinigen Gründen zugemutet wird.

Irgendwie weiß eigentlich keiner der Betroffenen...warum man sich wie ein Straffälliger behandeln lassen muss, wenngleich nirgendwo ersichtlich eine Begründung hierfür...fundamentiert dargelegt werden kann.

Die Argumentation unserer "Ermittlungs"-Beamten hinkt tatsächlich... an allen Ecken und Enden...und Mutmassungen alleine... sind ebensowenig akzeptabel ...angesichts der Vorgehensweise durch eigenmächtige Beamte.

Bislang scheint es geradezu unmöglich, gegen derartige Staatswillkür anzugehen, weil es weder Anwälte gibt, die sich in genannter Sache auskennen...und schon gar keine Klärung über Suchmaschinen möglich scheint.

Dieses Wissensdefizit wird rigoros ausgenutzt...und keiner weiß eigentlich...
WAS...rechtlich Fakt ist.


Möglicherweise könnten Rechtskundige unter euch, entsprechende Aufklärungsarbeit leisten....!?!

Auch wäre es begrüßenswert...wenn rechtskundige Anwälte mitteilen könnten, wie sich Händler nun verhalten sollten!


Lesetipp:
Wer suchet, der findet – aber für eine Durchsuchung reicht das nicht




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2 Kommentare:

  1. Die Anwendung des Arzneimittelgesetzes auf Kräutermischungen und Badesalze ist sogar laut Staatsanwaltschaften nur ein 'Trick', hat also mit geltendem Recht nichts zu tun.
    Am OLG Nürnberg findet dazu gerade eine Verhandlung statt. Möglicherweise hört dann, am 6.12.2012 diese unsägliche Hetzjagd auf. Ansonsten muss man auf ein Urteil des BGH's warten.
    Nach diesem Urteil müssen vermutlich alle bisherigen Verfahren nochmals aufgerollt werden und der Verdacht des Amtsmissbrauchs wird sich bestätigen.
    Ich denke, viele Richter und Staatsanwälte haben sich mit Ihrem Hass auf Kräutermischungen das eigene Grab geschaufelt.

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  2. Tatsächlich ist es derzeit so, dass trotz zweifelsfreier Sachlage-und ohne Bezugnahme der Gegebenheit, dass diese Produktgruppen, mindestens bis Mitte 2011, als verkaufsfähig, im Auge der zuständigen Ermittler gesehen wurden.
    Erst nach dem findigen- freimütig publizierten "Trick"-Betrug unserer Staatsgewalt, wurden dann, die Händler, welche Räuchermischungen im Sortiment hielten,zur willkürlichen Verfolgung freigegeben.
    Niemandem interessiert die Offensichtlichkeit der rechts-missbräuchlichen Vorgehensweise, wenn man die derzeitigen Urteile zur Kenntnis nimmt.
    Hier wird eindeutig ersichtlich, dass man unbescholtene Bürger-skrupellos zu Straftätern deklassiert, unter Missachtung aller geltenden Rechte - nur um die Staatskasse zu füllen.
    Fragt sich nun...wem hierbei, nun "Vorsätzlichkeit" vorzuwerfen ist, da ja ganz selbstherrlich, die weitreichende Schädigung Betroffener, billigend in Kauf genommen wird, nur damit sich die Staatsgewalt bereichern kann.

    Selbst die offensichtlichsten Lügen von Ermittlungsbeamten im Zeugenstand, werden vor Gericht, seitens Richter und Schöffen, freimütig und selbstgerecht ignoriert, nur um eine Bestrafung des betroffenen Händlers zu erwirken, was ja alleine schon, an Dreistheit kaum zu überbieten ist.
    Wem wundert es da noch, dass so viele Menschen unschuldig ins Gefängnis wandern?
    Objektivität, die spätestens vom Richter gewährleistet sein müsste, wird den "Angeklagten" in dieser Sache, skrupellos verwehrt.
    So... wie viele dieser Verurteilungen erwirkt wurden, zeigt sich letztendlich nur, wer die wahren "Täter" sind, weil vorsätzlicher und gewissenloser, kann auch ein echter Straftäter nicht handeln.
    Leider jedoch, haben unsere Staatsdiener offensichtlich den "Freibrief" schlechthin, um gesetzeswidrig, zum Nutzen der Staatskasse, unbescholtene Bürger zu schädigen.
    Dass die Verurteilungen, über Staatswillkür und Amtsmissbrauch beschlossen wurden, steht außer Frage...aaber...wer kann da noch auf sein Recht hoffen, wenn man in diesen Reihen, nur das eigene Unrecht verschleiert und stützt???

    Wie kann es überhaupt sein, dass es solche Urteile geben darf, wenn doch unstreitig gesetzlich festgelegt ist, dass eine Straftat NUR dann bestraft werden kann,wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde?

    Grundrecht-Strafbarkeit
    http://grundrechteforum.de/grundrechte/
    Artikel 103 GG
    (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
    (2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
    (3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

    Armes Deutschland...





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